Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1 Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen Bestandteil des Vertrages. Beide Parteien anerkennen die Allgemeinen Vertragsbedingungen als verbindlich.
Art. 2 Notfalltelefon
Für Notfälle ausserhalb der Normalarbeitszeit (17:00 – 07:30 Uhr) steht ein Notfall-Telefon zur Verfügung. Als Notfälle gelten Ereignisse deren Erledigung keinen Aufschub dulden. In solchen Fällen kann der Liegenschaftsdienst Bern nach evtl. vorhandenen Weisungen der Kunden und in dessen Vertretung allfällige Massnahmen einleiten und / oder Handwerkeraufgebote disponieren.
Art. 3 Handwerkeraufgebote
Handwerkeraufgebote werden vom Liegenschaftsdienst Bern nach Weisungen der Verwaltung und in deren Namen ausgeführt. Die Rechnungsstellung allfälliger Handwerkereinsätze erfolgt direkt an die Verwaltung zu Lasten des betreffenden Objekts.
Art, 4 Hauswartmaterial
Das notwendige Hauswartmaterial wie Reinigungsmittel und Geräte zur Unterhaltsreinigung sind in den monatlichen Kosten eingerechnet. Nicht inbegriffen sind Grund- oder Spezialreinigungsmittel, Spezialmaschinen und Geräte sowie das Ersatzmaterial wie Glühbirnen, Neonröhren, Sicherungen, Fotokopien, Toiletten- und Handpapier, Handseife, Streusalz, Regeneriersalz Unkrautvertilger, Dünger, Abfallkosten, Entsorgungen Schneidegut in der KVA etc. Diese werden der Verwaltung in Rechnung gestellt. Bei den Leistungen wie z.B. Winterdienst, Streusalz, Kehrichtsäcke und Glühbirnen, handelt es sich um Nebenleistungen, die mit der Hauptleistung (Hauswartung) eng verbunden sind. Nebenleistungen teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. In der Folge bedeutet dies, dass auf allen Leistungen, wie z.B. Winterdienst, Streusalz, Kehrichtsäcke und Glühbirnen, ebenfalls MwSt. berechnet wird. Bei den verrechneten Preisen handelt es sich um eine pauschale Verrechnung der Dienstleistungen des Liegenschaftsdienstes Bern AG für die Beschaffung, Lagerung und Entsorgung von Verbrauchsmaterial (exkl. MwSt.).
Art. 5 Reinigungen an gesetzlichen Feiertagen
Fällt die Reinigung einer Liegenschaft turnusmässig auf einen gesetzlichen Feiertag, behalten wir uns das Recht vor, diese Reinigung in reduzierter Form auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen keine Preisreduktion auf den monatlichen Pauschalbetrag erfolgt.
Art. 6 Maschinen und Geräte
Der Liegenschaftsdienst Bern verfügt über die notwendigen Gerätschaften. Betriebsmittel und Reparaturkosten sind in den monatlichen Kosten einberechnet. Gerätschaften welche in einer Liegenschaft vorhanden sind, werden bei Bedarf vom Liegenschaftsdienst Bern eingesetzt. Eigentum Unterhalt / Reparatur und Verantwortung obliegen in diesen Fällen dem jeweiligen Objekt bzw. deren Verwaltung
Art. 7 Sozialleistungen
In den monatlichen Kosten sind alle Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge sowie Ferienvertretung inbegriffen.
Art. 8 Versicherungen
Der Liegenschaftsdienst Bern ist haftpflichtversichert. Diese Versicherung ersetzt jedoch nicht die Gebäudeversicherung und die versichernden Risiken einer Liegenschaft oder von Grundeigentum.
Art. 9 Vertragsauflösung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der Vertrag muss schriftlich gekündigt werden.
Art. 10 Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem schweizerischen Recht.
Der Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Bern.
Gültig ab 01.01.2024